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Begleitetes Wohnen

Das Begleitete Wohnen bietet Wohnraum und Unterstützung für Personen mit sozialen Schwierigkeiten, Suchterkrankungen und/oder psychischen Erkrankungen, die ihre Autonomie weiterentwickeln und eigenständig wohnen wollen. Ziel des Aufenthalts ist die Verbesserung der Lebensqualität durch die Stabilisierung der psychischen und sozialen Situation, den Erhalt der Abstinenz sowie die Förderung von Wohnkompetenzen, Tagesstruktur und Freizeitgestaltung. 

  • 5 begleitete Wohnplätze in den stiftungseigenen Liegenschaften an der Muristrasse in der Stadt Bern

  • Zimmer in einer Wohngemeinschaft mit weitgehend eigenständiger Haushaltsführung

  • Aufenthaltsdauer nach individuellem Bedarf

  • Ressourcen- und zielorientierte Begleitung durch eine Fachperson und regelmässige Einzelgespräche

  • 24h-Pikettdienst der in Kirsen- und Notfallsituationen vor Ort kommen kann

  • Anschlusslösung: institutionseigene ambulante Nachsorge

  • Voraussetzungen: Abstinenz oder Substitution, eine grundsätzlich gute Wohnfähigkeit, eine stabile externe Tagesstruktur sowie eine vorliegende Kostengutsprache

Die Unterstützung erfolgt durch eine aufsuchende Wohnbegleitung direkt vor Ort in der Wohnung. Die Begleitung ist lösungs- und ressourcenorientiert und wird individuell auf die aktuellen Bedürfnisse und Ziele abgestimmt.

Zentrale Inhalte der Begleitung:
Die Unterstützung kann verschiedene Lebensbereiche umfassen, die gemeinsam mit einer fest zugeteilten Fachperson (Wohnbegleiter:in) bearbeitet werden.
 

  • Förderung der Wohnkompetenz sowie Unterstützung bei der täglichen Lebensführung und der Instandhaltung der eigenen Wohnräume

  • Förderung der psychischen und körperlichen Gesundheit, Psychoedukation zu Sucht und Erkrankungen sowie gezielte Rückfallprävention und Krisenbewältigung

  • Unterstützung bei administrativen und finanziellen Angelegenheiten

  • Aufbau und Pflege von sozialen/familiären Kontakten und Förderung sozialer Kompetenzen

  • Unterstützung bei der Gestaltung der Freizeit und der Festigung einer externen Tagesstruktur (z. B. durch Arbeit oder Beschäftigung)


Vernetzung:

Die Wohnbegleitung legt grossen Wert auf die Zusammenarbeit mit einem unterstützenden Netzwerk. Dazu gehören regelmässige Standortgespräche mit involvierten Fachstellen wie Ärzt:innen, Sozialdiensten oder psychiatrischen Diensten, um den Begleitprozess optimal abzustimmen.

Das Begleitete Wohnen richtet sich an erwachsene Menschen (ab 18 Jahren), die aufgrund von sozialen Schwierigkeiten, Suchterkrankungen (mit/ohne Substitution) und/oder psychischen Erkrankungen vor Herausforderungen bei der eigenständigen Lebensführung stehen.
 

Das Angebot ist insbesondere als Anschlusslösung konzipiert für Personen in folgenden Situationen: 

  • Nach einem Klinikaufenthalt oder einer stationären Therapie

  • Nach einem Aufenthalt in einem Betreuten Wohnen

  • Nach der Entlassung aus dem Strafvollzug

  • Nach dem Verlust der eigenen Wohnung oder bei drohender Obdachlosigkeit


Es eignet sich für Menschen, die bereits über eine grundsätzliche Wohnfähigkeit verfügen, aber noch eine punktuelle, aufsuchende Unterstützung benötigen, um ihre Autonomie weiter zu festigen und Konsumvorfälle oder Krisen zu vermeiden. Im Vergleich zur Stationären Sucht- und Sozialtherapie oder dem Betreuten Wohnen weist das Begleitete Wohnen eine geringere Betreuungsdichte auf und legt den Fokus somit verstärkt auf die Eigenverantwortung im Alltag.

Voraussetzungen für eine Aufnahme: 

  • Abstinenz von Suchtmittel respektive Stabilität in Bezug auf Sucht

  • Suchtmedizinische, psychiatrische und somatische Versorgung ist vor Aufnahme geklärt

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Vorliegende Kostengutsprache

  • Grundsätzliche Wohnfähigkeit und eine stabile externe Tagesstruktur (Arbeit, Beschäftigung, Klinik)

  • Bestehende Privathaftpflichtversicherung

  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit und regelmässigen Begleitung durch die Wohnbegleiter:innen von suchttherapiebärn


Ausschlusskriterien: Akute Pflegebedürftigkeit, akute Psychosen, akute Selbst- oder Fremdgefährdung

Der Aufnahmeprozess umfasst:

  1. Erstgespräch und Bedarfsabklärung

  2. Abklärung der Wohnfähigkeit und Finanzierung

  3. Gemeinsame Zieldefinition

  4. Kennenlernen der Wohngemeinschaft

  5. Abschluss der Nutzungs- und Betreuungsvereinbarung

Ein Austritt erfolgt bei Erreichen der vereinbarten Ziele, beim Übergang in eine selbstständige Wohnform oder bei einem Wechsel in ein anderes Unterstützungsangebot. Nach Beendigung kann für eine Übergangszeit die institutionseigene ambulante Nachsorge in Anspruch genommen werden. Bei Nichteinhaltung der Nutzungs- und Betreuungsvereinbarung erfolgt ein Abbruch.

Aktuell gibt es zwei (2) freie Plätze im Begleiteten Wohnen.


Bei Interesse melden Sie sich bitte unter: 

Tel.: 031 352 16 55 (Mo.–Fr., 9.00–17.00 Uhr)  

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Die Wohnküchen an der Muristrasse 36 sind das Herzstück der vier frischsanierten Wohnungen.
Einblick in ein Klient:innenzimmer. Alle unsere Zimmer sehen anders aus.
Einblick in ein Klient:innenzimmer. Alle unsere Zimmer sehen anders aus.
Einblick in ein Klient:innenzimmer im Dachgeschoss der Muristrasse 28. Alle Zimmer sind unterschiedlich.
Einblick in ein Klient:innenzimmer. Alle unsere Zimmer sehen anders aus.




Die Wohneinheiten befinden sich an den Standorten Muristrasse 28, 28b und 36:

 

Muristrasse 36
Muristrasse 28b
Muristrasse 28




Das Büro befindet sich an der Muristrasse 37:

 

Nach der Therapie fassen viele wieder Tritt! Deshalb setzen wir uns dafür ein, suchtmittel-abhängige Menschen auf ihrem Weg zurück in ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu begleiten. Unterstützen Sie uns dabei! Mehr erfahren
Die Stiftung suchttherapiebärn ist eine gemeinnützige Nonprofit-Organisation und betreibt seit 1972 sozialtherapeutische Einrichtungen für suchtmittelabhängige Menschen. Heute sind dies ein Therapieangebot sowie das Betreute Wohnen Muristrasse in Bern und das Betreute Wohnen Schwandengut in Schüpfen (BE).

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