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Spenden

Die Stiftung unterstützt im Rahmen der stationären Sucht- und Sozialtherapie die soziale Integration von suchtmittelabhängigen Menschen. Mit den zunehmend knapper werdenden öffentlichen Mitteln können nicht alle notwendigen Hilfestellungen finanziert werden.

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie:
 

  • Spezielle Projekte für und in Zusammenarbeit mit Klient:innen

  • Einmalige Beiträge an Klient:innen im Zusammenhang mit ihrer sozialen Integration (Starthilfe, Aus- oder Weiterbildung usw.)

  • Projektbezogene Investitionen in eine bedürfnisorientierte Weiterentwicklung der bestehenden Angebote

... und tragen damit entscheidend zur Nachhaltigkeit der Therapie bei, indem Sie uns z. B. ermöglichen, ein Mietdepot einer Klient:in zu finanzieren, damit sie mehr Chancen auf dem Wohnungsmarkt hat.

Ja, ich möchte mit einer Spende unterstützen

Hinweis: Ihre Spende wird vom Verein FairGive treuhänderisch entgegengenommen und direkt an suchttherapiebärn weitergeleitet.

Die Stiftung suchttherapiebärn ist seit ihrem Bestehen steuerbefreit (u. a. gem. StG Art. 83). Spenden an suchttherapiebärn sind im Rahmen der persönlichen Steuererklärung abzugsberechtigt.

Für die Überweisung einer Spende stehen Ihnen weitere Optionen zur Verfügung:

Per Onlinebanking
Spendenkonto: suchttherapiebärn, 3006 Bern
PC: 30-36582-0
IBAN: CH79 0900 0000 3003 6582 0

Per Einzahlungsschein
Sie erhalten von uns Einzahlungsscheine per Post oder E-Mail.
Bitte teilen Sie uns Ihre Adresse mit: Tel. 031 352 29 89 oder info@suchttherapiebaern.ch

Darlehen

Mit einem Darlehen stellen Sie unserer Stiftung für eine befristete oder unbefristete Zeit einen zinslosen Betrag zur Verfügung. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Ein Darlehen können Sie jederzeit in eine Schenkung umwandeln.
 

Legate / testamentarische Begünstigungen

Mit einem Legat oder einer testamentarischen Begünstigung können Sie die Stiftung in Ihrem Testament folgendermassen einsetzen:

  • Mit einem Vermächtnis hinterlassen Sie der Stiftung einen festen Geldbetrag oder Sachwerte.

  • Sie setzen die Stiftung als Miterbin ein und hinterlassen ihr einen prozentualen Teil Ihres Vermögens.

  • Sie haben keine Erbverpflichtungen und möchten die Stiftung als Alleinerbin einsetzen.

Eine Studie aus dem Jahr 2011* über die Wirksamkeit einer stationären Suchtbehandlung zeigt auf, dass die Lebensumstände von Klientinnen und Klienten ein Jahr nach ihrem Therapieaustritt deutlich besser sind als vor dem Eintritt.

Ob diese Aussagen mit dem wirklichen Erleben von ehemaligen Klient:innen übereinstimmen und wie diese ihren Aufenthalt in der stationären Therapie beschreiben, lesen Sie unter «Erlebnisberichte».

Immer wieder erreichen uns Geld-, Material- und Warenspenden aus verschiedenen Bereichen.

Die Stiftung suchttherapiebärn bedankt sich herzlich bei:

  • Frauenverein für alkoholfreie Wirtschaften

  • Ikea AG

  • LOEB AG

  • Migros Kulturprozent

  • Schweizer Tafel

  • Wirz Holzbau AG

  • Kirchgemeinden, Zulieferer:innen ...

    ... und natürlich all unseren privaten Spenderinnen und Spendern und Darlehensgeberinnen und Darlehensgebern für die wohlwollende und unentbehrliche Unterstützung.

* Während drei Jahren liess der Berner Arbeitskreis (BEAK) in Zusammenarbeit mit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) Klientinnen und Klienten in Bezug auf ihre Lebenssituation ein Jahr nach Austritt durch das Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung der Universität Zürich ISGF nachbefragen.

Nach der Therapie fassen viele wieder Tritt! Deshalb setzen wir uns dafür ein, suchtmittel-abhängige Menschen auf ihrem Weg zurück in ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu begleiten. Unterstützen Sie uns dabei! Mehr erfahren
Die Stiftung suchttherapiebärn ist eine gemeinnützige Nonprofit-Organisation und betreibt seit 1972 sozialtherapeutische Einrichtungen für suchtmittelabhängige Menschen. Heute sind dies ein Therapieangebot für suchtmittelabhängige Einzelpersonen und Paare sowie ein Betreutes Wohnen.
Im Jahr 2000 wurde die Kindertagesstätte Zazabu eröffnet und bietet mit ihrem parkähnlichen und sehr kinderfreundlichen Garten zahlreiche Spielmöglichkeiten. Mittlerweile bestehen auf dem Geländer an der Muristrasse 28 drei altersgetrennte Gruppen für Kinder im Alter von 3 Monaten bis 6 Jahren. In der nahe gelegenen Tagigruppe an der Schosshaldenstrasse werden Kindergarten- und Schulkinder bis zur vollendeten 1. Klasse betreut.